Aufbaulehrgang "Deligierbare Aufgaben und Behandlungspflege"

 

In der ambulanten Pflege wurde - wie bereits vorher in der stationären Pflege - das Aufgabenfeld der Schwesternhelferinnen um wesentliche Merkmale der Behandlungspflege erweitert, z.B.:

  • Blutdruckmessung
  • Inhalation
  • Subkutane Injektionen
  • Richten von Injektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Kl. 2-4)

Voraussetzung ist, dass die Schwesternhelferinnen in diesem Bereich geschult wurden und anhand eines Zertifikates nachweisen, dass Ihnen das notwendige Wissen, insbesondere

  • die theoretischen Grundkenntnisse der behandlungspflegerischen Maßnahme
  • die praktischen Grundkenntnisse zur Durchführung der behandlungspflegerischen Maßnahme einschließlich hygienischer Verfahrensregeln

und das notwendige Können, insbesondere

  • das Beherrschen der selbstständigen Durchführung der jeweiligen behandlungspflegerischen Maßnahme vermittelt wurde.

Grundlage hierzu sind die Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Pflegedienste und den Pflegekassen.

Die Kursgebühr beträgt 150 Euro.